Die Ehrenzeichenkommission
Die Ehrenzeichenkommission besteht aus zwei Vertreter*innen der Diözesan- und Landesverbände / Regionen, einem Mitglied der Bundesleitung, einem Mitglied des Beratungsausschusses und der geistlichen Leitung. Sie werden durch die Bundeskonferenz der Kolpingjugend auf 1 Jahr gewählt und bleiben bis zur Neuwahl im Amt. Die Ehrenzeichenkommission ist für die Vergabe des Ehrenzeichens der Kolpingjugend im Kolpingwerk Deutschland zuständig. Die Aufgaben sind insbesondere:
- Entgegennahme und Prüfung von Anträgen auf Verleihung des Ehrenzeichens
- Entscheidung über Anträge auf Verleihung des Ehrenzeichens
Kontaktieren könnt ihr die Ehrenzeichenkommission unter michaela.broenner[at]kolpingjugend.de